Nachfolgend eine aktuelle Kurzübersicht, damit man den Überblick nicht verliert.
Wir bitten um Beachtung.
für Besucher von Bewohnern gilt beim Betreten des Hauses aktuell:
- egal ob geimpft oder genesen:
Zutritt nur mit einem von einer Apotheke oder einem Testzentrum bestätigtem Schnelltest (< 24 Std.) / PCR-Test (< 48 Std.) - Bei ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohnern dürfen nur Personen von einem Hausstand gleichzeitig zu Besuch kommen
- Der Test muss von uns dokumentiert werden
- Mitbringen und Tragen einer FFP2-Maske (natürlich auch im Bewohner-Zimmer!)
- Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
- Lüften im Zimmer
Für alle Dienstleister (auch Apotheken-MA, Arzthelfer/-innen, Physiotherapeuten, … ) gilt beim Betreten des Hauses:
- egal ob geimpft oder genesen:
Zutritt nur mit einem bestätigtem Schnelltest (< 24 Std.) / PCR-Test (< 48 Std.) und dem Nachweis einer vollständiger Impfung. - bei Handwerkern, ... muss ein aktueller Schnelltest einer Apotheke oder eines Testzentrums vorgelegt werden und digital oder ausgedruckt die Impf- bzw. Genesenennachweise.
- bei Dienstleistern aus dem Gesundheitsbereich wird ein bestätigter Schnelltest auch von Arztpraxen, anderen Heimen oder Krankenhäusern akzeptiert. Zusätzlich ist der Impfnachweis erforderlich.
- Der Besuch muss von uns dokumentiert und die vorgelegten Dokumente überprüft werden
- Mitbringen und Tragen einer FFP2-Maske
- Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
Ausnahmen, wenn ein Schnelltest nicht vorgelegt werden kann, können leider nicht gemacht werden.