… verkehrte Welt …

16.02.2025:

Was heute schon unter freiheitsentziehenden Maßnahmen verstanden wird.

Richterlicher Beschluss

Mit dem Haus Maria Regina zählen wir zu den „offenen“ Pflegeheimen. D.h. jeder kann – im Gegensatz zu geschlossenen oder beschützenden Einrichtungen – das Haus zu jederzeit verlassen.

Menschen mit demenziellen Veränderungen haben häufig einen starken Laufdrang. Durch ihre Erkrankung sind sie aber mehr und mehr desorientiert. Sprich: Sie finden weder ein Ziel noch finden Sie den Weg zurück.

Für das Personal in Pflegeheimen eine enorme Herausforderung!

 

 

Zur Unterstützung bei an Demenz erkrankten haben wir deshalb spezielle Transponder, die wie eine Uhr am Handgelenk getragen werden. Verlässt damit ein Bewohner über das Treppenhaus oder den Aufzug seinen Bereich, bekommt das Personal einen Signalton aufs Handy. Wir wissen dann nur wo das Stockwerk von einer desorientierten Person verlassen wurde, aber nicht von wem. Somit können wir schnell reagieren, den Bewohner suchen diesen dann bitten, wieder umzukehren und ihm beim Weg zurück auf seinen Wohnbereich zu helfen.

Bisher war diese Handhabung vom zuständigen Gericht akzeptiert und galt nicht als freiheitsentziehende Maßnahme.

Das ist seit neuestem anders:

Allein die Bitte wieder umzukehren zählt als Freiheitsentzug. Für uns unfassbar!

Das bedeutet nun in der Praxis, dass jeder an Demenz erkrankter Bewohner erst einen Besuch vom zuständigen Richter vom Gericht bekommen muss, der die bereits vom Arzt diagnostizierte Demenz nochmals prüft und dann einen Beschluss über die Berechtigung freiheitsentziehender Maßnahmen veranlasst, der dann geschrieben und an uns geschickt wird.

Verkehrte Welt, oder!

Wir werden also bei zukünftig neuen Bewohnern mit Demenz und starkem Laufdrang mangels noch nicht legal angebrachten Transponder, verstärkt die Polizei bei der Suche beteiligen müssen.

 

Wir haben gerade zwar die Faschingszeit, aber das ist leider kein Faschingsscherz!